Trockenbauplatten aus Gips sind vielseitig einsetzbar und besitzen gute Eigenschaften für den Feuerschutz. Unter den richtigen Bedingungen können diese Gipswände auch für Brandschutzwände verwendet werden. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen bezüglich des Brandschutz im Trockenbau beachtet werden und welche Vorteile bieten Gipskartonplatten für den Feuerschutz? Damit beschäftigt sich der folgende Artikel.
Worauf muss beim Brandschutz mit Trockenbauwänden geachtet werden? - Gesetzliche Bestimmungen
Neu zu realisierende Bauvorhaben und Veränderungen am Bau sind nach gesetzlicher Vorschrift so durchzuführen, dass der Entstehung und Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird. So sind die gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz zu unterscheiden in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Die Errichtung von Trockenbauwänden mit sorgfältiger Prüfung der Brandresistenz zählt dabei zum vorbeugenden Bereich. Hierbei ist das Brandverhalten des Baustoffs ein wichtiges Kriterium, wobei der im Trockenbau verwendete Rigips sehr gute Eigenschaften aufweist. Daneben sind die Brandschutzvorkehrungen für den Trockenbau natürlich auch vom Gebäude abhängig, das errichtet oder ausgebaut werden soll.
DIN-normierter Feuerschutz: Brandsichere Baustoffe
Nationale Regelungen zum Brandschutz sind in der DIN Norm 4102-1 niedergelegt. Darüber hinaus existieren auch die europäischen Regelungen zum Brandschutz der Norm DIN EN 13501, die für diejenigen Baustoffe entwickelt wurde, die bereits nach europäischer Produktnorm hergestellt wurden. Diese Produktnorm ist in der Bauregelliste B niedergelegt. Alle darin gelisteten Produkte sind mit dem bekannten CE-Zeichen versehen. Die Gültigkeit der nationalen DIN Norm 4102-1 wurde jedoch gesetzlich bisher nicht eingeschränkt, daher ist die Anwendung der europäischen DIN EN 13501 bisher noch nicht sehr verbreitet.
In der nationalen DIN 4102 existieren Feuerwiderstandsklassen, die von F30 (feuerhemmend) über F60 (feuerbeständig) und F90 (A Baustoff und feuerbeständig) bis F180 reichen. Damit wird die Dauer der Brandresistenz hinsichtlich Tragfähigkeit, Rauchabdichtung und Raumabschluss des Materials bezeichnet.


Ein F30-Baustoff würde also für 30 Minuten dem Feuer widerstehen bevor er diese Kriterien nicht mehr erfüllt, u.s.w. Die Feuerwiderstandsklassen wirken sich unter anderem auf die Zuordnung des Baustoffs in die Baustoffklasse aus. Diese ist in der nationalen Norm DIN 4102-1 mit den Klassifizierungen A1 bis B3 bezeichnet:
- Baustoffklasse A1 oder A2: nicht brennbar
- Baustoffklasse B1: schwer entflammbar
- Baustoffklasse B2: normal entflammbar
- Baustoffklasse B3: leicht entflammbar
Welche Gebäudeklasse erfordert welchen Brandschutz?
Laut der Bestimmungen der meisten Bundesländer (Landesbauordnung) existieren fünf Gebäudeklassen GK1 bis GK5, die jeweils verschiedene Regelungen für den Brandschutz erforderlich machen. Die Klassen richten sich hauptsächlich nach Höhe und Ausmaß des Gebäudes und reichen so von Höhen von unter 7 Metern bis über 7 Metern und mehr. Dabei erfordern die unteren Gebäudeklassen 1-3 einen Brandschutz der Anforderungsstufe „feuerhemmend“. Gebäudeklassen 4 und 5 erfordern jeweils die Stufe „hoch feuerhemmend“ bzw. „feuerbeständig“.
Positive Eigenschaften von Gips für den Brandschutz im Trockenbau
Brandschutzgenormte Gipsplatten besitzen ausgezeichnete Eigenschaften für den feuerbeständigen Trockenbau. Zunächst entwickelt Gips durch Feuereinwirkung keine zusätzlich gesundheitsschädlichen Rauchgase, wie andere Materialien. Da die Platten gleichermaßen aus Gips und Zellulosefasern aufgebaut sind und im Kern noch gebundenes Kristallwasser enthalten ist, besitzen sie zudem mindestens die Baustoffklassifizierung A2 (nicht brennbar). Das Wasser wirkt im Falle eines Brandes direkt löschend, da es bei Wärmeeinwirkung nach außen verdampft. Daher gilt generell, dass Gipsplatten dickerer Stärke eine höhere Brandsicherheit aufweisen, da sie im Brandfalle entsprechend auch mehr Löschwasser freisetzen.
Darüber hinaus können spezielle Gips-Feuerschutzplatten verwendet werden, die vor allem für Räume mit Brandschutz-Anforderungen konzipiert wurden. Sie besitzen häufig eine nochmals feuersichere äußere Oberfläche, eine sogenannte Armierung, die beispielsweise aus Glasfasern oder nicht entflammbarem Glasvlies besteht. Die 3-30 mm langen Fasern gewährleisten den Zusammenhalt des Materials bei hohen Temperaturen. Diese Brandschutzplatten reichen dann bis in die Klassifizierung A1 (nicht brennbar) hinein.
Zu beachten ist, dass gelochte Gipsplatten aus dem simplen Grund der fehlenden Oberflächeneinheit der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) angehören und daher für den brandsicheren Trockenbau nicht geeignet sind.
Weitere Möglichkeiten des Feuerschutzes beim Bauen mit Gipsplatten
Eine weitere Möglichkeit der Erhöhung der Brandsicherheit im Trockenbau besteht in der Einarbeitung von nichtbrennbarem Dämmmaterial in die Unterkonstruktion. Um für Gebäudebewohner größten Schutz zu gewährleisten, sollte bei der Auswahl des Dämmmaterials unbedingt auf feuerhemmende Eigenschaften geachtet werden. Zu brandhemmenden Materialien zählen beispielsweise Glaswolle, Steinwolle, Schaumglas oder andere Dämmstoffe auf mineralischer Basis wie Calciumsilikat. Sie gehören der DIN 4102-Klassifizierung A1 (nicht brennbar) an. Die Einarbeitung von Dämmstoffen ist bei der Verwendung von Trockenbauplatten besonders einfach. Denn selbst bei der Verarbeitung von Einfachständerwänden entsteht ein Hohlraum in der Konstruktion, der mit Dämmstoffen versehen werden kann. Je nach Breite der Konstruktionen kann schließlich jeweils mehr Dämmmaterial eingearbeitet werden. Dabei reichen die Unterprofilgrößen der meisten Anbieter von 50-100mm, es sind aber auch Profile der Größen 125 bis 150mm erhältlich.
Bei Doppelständerwänden, die meist mit zwei Schichten Gipsplatten beplankt werden, erhöht sich durch die größere Breite dann nochmals die Aufnahmefähigkeit für die eingebrachten Dämmstoffe. Gesetzlich gilt auch bei der Auswahl des Dämmstoffes die Abhängigkeit von der Gebäudehöhe. Können bei Bauten bis zu 7m Höhe mit schnell erreichbarem Fluchtweg noch Dämmmaterialien mit normal entflammbarer Eigenschaft verwendet werden, so müssen Gebäude ab 7m Höhe mindestens schwer entflammbare Systeme zum Einsatz kommen, wofür bei Dämmstoffen der Klasse A1 selbstverständlich gesorgt ist. Für ein feuerresistentes Finish kann nach der Beplankung mit entsprechenden Gipsplatten und dem Verputzen dann mit dem Abschleifen der Spachtelmasse begonnen werden. Hierfür können Trockenbauschleifer und passende Schleifmittel verwendet werden. Werden höhere Wände bearbeitet, empfiehlt sich der Einsatz eines Langhalsschleifers. Bei großen Bauvorhaben lohnt sich auch der Einsatz eines Industriesaugers bzw. eines Nass- und Trockensaugers für staubarmes und komfortableres Arbeiten.
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